CRYOPERM® - Informationsblatt für Erzeugnisse

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Bei den von uns hergestellten Halbzeugen und Fertigprodukten handelt es sich um Erzeugnisse im Sinne der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Für ein Erzeugnis besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung und Übermittlung eines Sicherheitsdatenblattes. Die typischerweise in einem Sicherheitsdatenblatt enthaltenen umfassenden Informationen finden Sie in unseren legierungsspezifischen "Informationsblättern für Erzeugnisse". Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei diesen Informationsblättern um freiwillig erstellte Datenblätter handelt, welche nicht den Anforderungen der REACH-Verordnung unterliegen. Die Informationsblätter stehen Ihnen in zwei Sprachen (deutsch/englisch) zur Verfügung.

CRYOPERM® (Leg. Nr. 0802), VACOPERM® 100 (Leg. Nr. 0835), 100D (Leg. Nr. 0805) , 77FM (Leg. Nr. 0806)

Informationsblätter für Erzeugnisse